Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Fa. PVS Veranstaltungsservice

Stand 05/04

Allgemeines

Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Es gilt immer die neueste Fassung dieser AGB. Die AGB befinden sich auf dem Geschäftspapier, vielen Katalogen und Preislisten bzw. liegen diese in den Geschäftsräumen der Firma PVS aus. Der Kunde sollte sich vor seinen Vertragsabschlüssen über den neuesten Stand der ABG erkundigen. Kundendaten werden in EDV- Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. PVS arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebotes vorzunehmen, ohne es öffentlich bekanntzugeben.

Vertragsabschluß

Angebote von PVS sind sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden mit Zusendung der schriftlichen Bestätigung von PVS, spätestens mit Ausführung der Lieferung bzw. Leistung rechtsgültig.

Preise

PVS-Preise verstehen sich in EUR. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise zur Anrechnung. Bei einer Bestellung unter EUR 25,- erhebt PVS eine Gebühr von EUR 15,- bei einem Nettobestellwert im Wert von EUR 25,- bis EUR 50,- wird ein Mindermengenzuschlag von EUR 7,50 verrechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Jena. Kosten für Transport und Transportversicherung / Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Für Transportversicherung / Spesen berechnet PVS 1% des Nettowarenwertes, mindestens jedoch EUR 1,-, höchstens EUR 7,50,-. (Änderungen vorbehalten).

Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Jena und auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen als auch für eventuelle Teillieferungen. Die Transportkosten von Hauptlieferung und eventueller Teillieferungen trägt grundsätzlich der Käufer. Die Wahl der Versandart trifft der Käufer. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, dann ist PVS befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Käufer davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Käufer nicht ausdrücklich bestimmt, so liegt die Entscheidung bei PVS. Der Liefertermin gilt als erfüllt sobald die Sendung den Transportausführenden übergeben wurde. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auf den Käufer über. Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnung usw. zählen auch wenn sie bei Vorlieferanten von PVS eintreten, hat PVS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen die Liefer- und Leistungsverzögerung nicht zu vertreten. Sollten diese Verzögerungen länger als 8 Wochen dauern, ist der Käufer nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. PVS ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Kunden kann nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Ausgeschlossen ist dies bei Sonderartikeln, Ersatzteilen sowie Express - Sendungen. Unzulässige Abnahmeverweigerungen von geschlossenen Kaufverträgen auch bei Nachlieferungen aus Kaufverträgen werden fast immer gerichtlich verfolgt. Sonstige Rücknahmen und Umtausch sind ausgeschlossen. Erklärt sich PVS in wenigen vorher vereinbarten Fällen zu einer Rücknahme bereit so berechtigt dies eine Rücknahmegebühr von EUR 15,- und sämtliche Spesen und Bearbeitungsgebühren zu berechnen. Die Rücknahme erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung der vorherigen Absprache und einer für PVS frachtfreien Lieferung original verpackter Ware in Originalkartons. Bei Warenrücknahmen mit sichtlichen Gebrauchsspuren oder ohne Originalverpackung behalten wir uns zusätzliche Abzüge bis 30% des Netto - Warenwertes bzw. besonderen Bearbeitungsaufwand vor. Die von PVS vergebene Rücklieferungsnummer muß außen an der zurückgesandten Ware ersichtlich sein.

Bei der von PVS versendeten Ware hat der Empfänger die Lieferung sofort auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden sofort schriftlich an PVS und die Transportgesellschaft zu melden. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an die jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Schadensersatzansprüchen durch die Transportgesellschaft. PVS übernimmt die Abwicklung mit der Transportversicherung und läßt dem Käufer deren Leistungen zukommen. Beim Versand von Leuchtstoffröhren kann keine Haftung übernommen werden.

Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme / Barzahlung. Rechnungen sind in für PVS spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst oder wurde das individuelle Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen – auch Rückstandsauflösungen – nur gegen Nachnahme / Barzahlung. Dies berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung oder Lösung des Kaufvertrages. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist PVS berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort gegen Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Die Verzugszinsen sind stets 2% höher als der jeweilige Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, sie betragen mindestens 6%, höchstens 15% pro Jahr. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder wegen nicht anerkannter Gegenforderungen den Kaufpreis anzurechnen.

Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Garantiezeit von 6 Monaten (ausgenommen Lampen, Eingriff an den Gegenständen, unüblicher oder außergewöhnlicher Gebrauch sowie alle Gebraucht- Vorführ- und Messegeräte). Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, spätestens nach 2 Tagen, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Transportschäden sind keine Garantiefälle, hier haftet i.d.R. der Transporteur. Es gilt der Zustand der Ware, in dem diese PVS erreicht. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelanzeige erhält der Käufer nach Wahl von PVS Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weitergehender Schadensersatz ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die Garantiezeit wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert, auch nicht für ersetzte und reparierte Teile. Rücksendungen an PVS ist grundsätzlich vorher mit der Serviceabteilung abzusprechen. Der Käufer bekommt eine Rücksendenummer und muß diese außen auf der Rücksendung deutl. sichtbar anbringen. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Sie ist sorgfältig zu verpacken damit auf dem Transportweg keine Beschädigungen auftreten können. Rücksendungen sind frachtfrei an PVS zurückzusenden. Wird die Ware unfrei zurückgeschickt, so hat PVS das Recht, die Annahme zu verweigern oder die verauslagten Gebühren zu berechnen. Rücksendungen von Transportschäden gehen zu Lasten des Absenders. Reparatursendungen, die nicht unter die Gewährleistung fallen, werden gegen Berechnung ausgeführt. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist gebührenpflichtig, auch wenn die Reparatur danach auf Kundenwunsch nicht durchgeführt werden soll. Bei Rücksendungen von Ware, die keinen Fehler zeigt, werden ebenfalls die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen an PVS durch den Käufer bleibt die gelieferte Ware Eigentum von PVS. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehalt-Ware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache an PVS ab. Auf das Verlangen von PVS hat der Käufer gegenüber der Fa. PVS die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist PVS berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Die Rückforderung gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt, an Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende in Kraft. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig Jena.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.